Verweigerung der Auskunft aus der Zulassungsevidenz gegenüber Inkassounternehmen mangels Bescheinigung der behaupteten Parkverstöße und Konkretisierung des rechtlichen Interesses.
Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.
Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.
Verwaltungspolizeilicher Auftrag nach § 17 TNSchG 2005 – Die Behörde hat bei festgestellten konsenslosen Vorhaben bestimmte Maßnahmen zu setzen, daher Leistungsbescheid als Erledigungsform