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Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.

Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.

Nichtanwendbarkeit des § 134 Abs 1a KFG bei Verstößen gegen die VO 165/2014

Aktuelle Medieninformationen

Das Landesverwaltungsgericht behob die Vorschreibung der Kommunalsteuer für Förderungen an einen Verein. Echte Subventionen sind dem nichtunternehmerischen Bereich eines Vereines zuzuordnen und lösen daher keine Kommunalsteuerpflicht aus.