Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.
Bestätigung einer Verkehrsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Sanierungsgebiet auf der A12 und der A13. Keine Veranlassung für einen Normprüfungsantrag hinsichtlich der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung.
Das Landesverwaltungsgericht behob die Vorschreibung der Kommunalsteuer für Förderungen an einen Verein. Echte Subventionen sind dem nichtunternehmerischen Bereich eines Vereines zuzuordnen und lösen daher keine Kommunalsteuerpflicht aus.