Das Gericht


Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat seinen Sitz in 6020 Innsbruck, Michael-Gaismair-Straße 1.

Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 32 weiteren Richterinnen und Richtern. Die Landesverwaltungsrichter sind Richter im Sinn des Art 87 Abs 1 B-VG und in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig. Soweit nicht gesetzlich eine Senatszuständigkeit vorgesehen ist, entscheiden die Richter des Landesverwaltungsgerichtes Tirol als Einzelrichter. Ein wesentliches Element der richterlichen Unabhängigkeit bildet die feste Geschäftsverteilung, die jeweils gültige Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung sind auf der Homepage des Landesverwaltungsgerichtes abrufbar.  

Das Landesverwaltungsgericht Tirol befasst sich beispielsweise mit folgenden Angelegenheiten:

Agrarrecht
Bau- und Raumordnungsrecht
Gesundheitsrecht
Gewerberecht; Anlagen- und Berufsrecht
Grundverkehrsrecht
Landwirtschaftsrecht
Naturschutzrecht
Sicherheitsrecht
Sozialrecht
Vergaberecht in Bezug auf das Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz
Verkehrsrecht
Wasserrecht

Eine detailliertere Auflistung der Rechtsmaterien und die Zuweisung der Geschäftsfälle entnehmen sie bitte der jeweils aktuellen Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol.  

Beim Landesverwaltungsgericht Tirol ist eine Evidenzstelle eingerichtet, der die vollständige Dokumentation der Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Tirol obliegt.

Grundsätzlich werden alle Entscheidungen – mit Ausnahme der sogenannten „Massenverfahren“ – in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Als „Massenverfahren“ definiert sind beispielsweise die gesamten Verwaltungsstrafverfahren im Bereich des Verkehrsrechts. Nachdem hier bereits umfassende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt, werden von diesen Verfahren nur Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung veröffentlicht.

Grundlegende Entscheidungen werden auch auf der Website des Landesverwaltungsgerichts veröffentlicht.

  


Gesetzliche Grundlagen:

Verwaltungsgerichts-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 33/2013

Änderung des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 122/2013

Novelle LGBl. Nr. 147/2012 zur Tiroler Landesordnung 1989

Tiroler Landesverwaltungsgerichtsgesetz - TLVwGG, LGBl. Nr. 148/2012 idF LGBl. Nr. 7/2022