Willkommen beim Landesverwaltungsgericht Tirol!
Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit COVID-19
Es sind ua folgende Punkte zu beachten:
- Das Gebäude des Landesverwaltungsgerichtes Tirol darf nur mit einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard betreten werden; diese ist für die Dauer des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude zu tragen, soweit sitzungspolizeiliche Anordnungen richterlicher Organe nichts anderes bestimmen.
- Die die Sicherheitskontrolle durchführenden Kontrollorgane haben sämtliche Personen, die das Gerichtsgebäude betreten, auf das Vorliegen folgender Kriterien zu überprüfen:
- augenscheinliche unspezifische Allgemeinsymptome: zB Niesen, Schnupfen, Fieber.
Wichtiger Hinweis:
Nähere Informationen betreffend die einzuhaltenden Vorgaben im Zusammenhang mit COVID-19 können der Hausordnung entnommen werden.
Akteneinsicht
Akteneinsicht ist während der Amtsstunden möglich; Voraussetzung dafür ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung. Darüber hinaus sind die oben angeführten Punkte zu beachten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!