§ 121 Abs 1 TGO eröffnet der Aufsichtsbehörde unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie § 68 AVG für die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde nennt, die Möglichkeit zur Aufhebung eines rechtskräftigen Bescheides. Die der Behörde in § 68 Abs 2…