Informationsfreiheitsgesetz - IFG

Das Landesverwaltungsgericht Tirol beschäftigte sich mit dem Informationsfreiheitsgesetz: Der WWF wollte von der TIWAG Informationen über den Speicher Gepatsch im Kaunertal, die mit Sicherheitsfragen nicht zuletzt aufgrund der Klimaerwärmung zusammenhängen. Die TIWAG gab zu einzelnen Fragen Auskunft, verweigerte aber im Wesentlichen aufgrund von Geheimhaltungsinteressen im Hinblick auf die nationale Sicherheit, die umfassende Landesverteidigung sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die Übermittlung der Informationen.

Nach einer Abwägung der verschiedenen Interessen gab das Landesverwaltungsgericht den Interessen des WWF – teilweise – den Vorrang. 

Es ist der TIWAG nicht entgegenzutreten, Informationen über eine potentielle Überflutung vom Kaunertal flussabwärts bis nach Innsbruck und weiter ins Unterinntal, und somit des Lebensraums von mehr als hunderttausend Menschen sind geeignet, diese in Sorge und Unruhe zu versetzen. Auch sind Überflutungskarten und Flutwellenberechnungen geeignet, Stimmung gegen neue Kraftwerkpläne zu machen und im gerade laufenden Verfahren zum Kraftwerk Platzertal verwendet zu werden.

Allerdings kann dem WWF – als gemeinnützigen Verein und Teil einer weltweiten Nichtregierungsorganisation, die sich für Naturschutz einsetzt – die Information nicht aus dem Grund verweigert werden, die Bekanntgabe der Informationen würde die Bevölkerung in Unruhe versetzen. Dies würde seine Meinungsfreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention unverhältnismäßig beeinträchtigen. Dazu gehört es auch, an Informationen zu gelangen. Schließlich will der WWF gerade auf die Bedrohung der Bevölkerung durch (neue) Kraftwerksprojekte hinweisen. Auch ist die Information über eine potentielle Überflutung des Lebensraums von mehr als hunderttausend Menschen und deren tatsächliches Ausmaß von immensem öffentlichen Interesse.

Im Ergebnis verpflichtete das Landesverwaltungsgericht Tirol die TIWAG binnen zwei Wochen, Informationen über potenzielle Gefahren am und um den Speicher Gepatsch sowie dessen Einzugsgebiet, Überflutungskarten und Flutwellenberechnungen dem WWF zu übermitteln. Allerdings sind auch die Gefahren von Terroranschlägen zu betrachten. So sollen detaillierte Informationen über allfällige Stollen und Tunnel – wie sie sich in der Betriebsordnung finden – geheim bleiben.

Zum Volltext der Entscheidung LVwG-2026/14/0237-17