Archiv

Vor diesem Hintergrund, dass also vor dem 1.7.2014 entstandene vermögenswerte Ansprüche zwischen der Agrargemeinschaft und der Gemeinde A nach § 86d Abs 1 TFLG 1996 als wechselseitig abgegolten zu gelten haben, bedurfte es keiner näheren Prüfung…

Die bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr des Sachverständigen ist jedoch - wie auch vom Beschwerdeführer zutreffend vorgebracht - ebenfalls eine der unabdingbaren Voraussetzungen, für die Rechtmäßigkeit ihrer Vorschreibung gegenüber einer Partei.

Eine gesetzliche Grundlagefür die Feststellung, dass der Freizeitwohnsitz zur ganzjährigen Wohnnutzung nicht geeignet sei, liegt daher im konkreten Anmeldungsfall nicht vor. Dass diese Feststellung darüber hinaus im öffentlichen Interesse liege und…

Ein Altbestand hat nur dann die Vermutung der Rechtmäßigkeit für sich, wenn Unterlagen über eine seinerzeitige Baubewilligung nicht mehr auffindbar sind, andererseits aber feststeht, dass baubehördliche Beanstandungen aus dem Grund, weil ein Konsens…

Die Aufhebung eines Beschlusses eines Organs der Agrargemeinschaft verlangt die Verletzung wesentlicher Interessen des Beschwerdeführers. Die Agrarbehörde soll somit nur bei wesentlichen Rechtsverstößen kontrollierend eingreifen, vor allem wenn es um…

Die Zuordnung der Einnahmen aus der Verpachtung einer Alm zum Rechnungskreis I wirkt sich nicht nachteilig auf die landwirtschaftlichen Nutzungsrechte aus und verletzt somit keine wesentlichen Interessen eines Mitgliedes der Agrargemeinschaft.

Die im Mindestabstandsbereich bereits vorhandene Garage ist als "oberirdische" bauliche Anlage zu qualifizieren, zmal die gesamte Südfront freistehend über Gelände errichtet wurde, dies auch im Mindestabstandbereich. Diese Bestandsgarage ist daher…

Die gegenständliche bauliche Anlage (Kapelle) in einem Flächenausmaß von 3 x 4 Metern kann weder in der optischen Dimensionierung noch in der bautechnische Ausgestaltung mit den in der genannten Bestimmung angeführten Bauwerke verglichen werden. Es…

Im vom Landesverwaltungsgericht Tirol ergänzend durchgeführten Ermittlungsverfahren hat die Argumentation der Beschwerdeführer, wonach es sich bei der zitierten Studie um eine eigenständige, bereits fertiggestellte naturschutzfachliche Studie, welche…

Die rechtskräftige Feststellung einer Gemeindegutsagrargemeinschaft rechtfertigt die Abänderung des bestehenden Regulierungsplanes und die Neuerlassung der Satzung. Die Aufnahme von Ansprüchen in einen Regulierungsplan ist fehl am Platz.