Archiv

Dieses Archiv beinhaltet die zuvor unter Aktuelles veröffentlichten Entscheidungen. Es handelt sich somit um eine chronologische Wiedergabe von Entscheidungen, denen zum Zeitpunkt der Erlassung ein bestimmtes öffentliches Interesse bzw eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zugekommen ist.

Diese Entscheidungen finden sich auch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Dort ist auch eine entsprechende Recherche unter Zuhilfenahme der im RIS vorgesehenen Suchkriterien möglich. 

Im aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren betreffend Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes hat nur die Gemeinde Parteistellung.

Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach § 39 Abs 1 TBO 2011

 

Von der belangten Behörde wäre zu prüfen gewesen, ob die festgestellten Mängel aus der Nichteinhaltung der für die betreffende bauliche Anlage geltenden (generellen oder individuellen) baurechtlichen Normen resultieren oder ob es sich um eine nicht…

Kleinbadeteich, einmalige saisonale Schließung durch den Betriebsinhaber aufgrund schlechter Witterung befreit nicht von der Verpflichtung nach § 14 Abs 2 Bäderhygienegesetz, ein wasserhygienisches Gutachten einzuholen. Eine bloß – wie hier –…

Im Unterschied zu §49a VStG setzt die Erlassung einer Strafverfügung nach § 47 Abs 1 VStG einen Tatverdacht gegen eine bestimmte Person voraus.

Minimal abgeschrägte Außenwände bewirken nicht, dass diese Bauteile als Dach anzusehen sind. Tatsächlich handelt es sich dabei um Wandelemente, die bei der bebauungsplanmäßigen Begrenzung der Wandhöhe zu berücksichtigen sind.

Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung der Parteistellung -

Verneinung der Parteistellung einer verbandsangehörigen Gemeinde im aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren betreffend den Beschluss eines Gemeindeverbandes.

Durch die im Beschwerdeverfahren erfolgte Änderung des Vereinsnamens von "Naturpark M" auf nunmehr "Naturraum M" wurden die Bedenken der belangten Behörde, die schlussendlich zum angefochtenen Untersagungsbescheid führten, beseitigt.

Alkoholausschank an Jugendliche -

Ein Ausschenken im Sinne des § 114 GewO 1994 liegt auch dann vor, wenn der Alkohol nicht direkt vom Gewerbetreibenden bzw. seinen Angestellten, sondern auch über eine andere Person, einem sog. „Mittelsmann“, die…

Aus den erläuternden Bemerkungen lässt sich sohin entnehmen, dass der Gesetzgeber keinen Tätigkeitsvorbehalt gegenüber jenen Personen, die die Kriterien des TSBBG nicht erfüllen, verfügen wollte, sondern lediglich die notwendigen Voraussetzungen für…