Archiv

Dieses Archiv beinhaltet die zuvor unter Aktuelles veröffentlichten Entscheidungen. Es handelt sich somit um eine chronologische Wiedergabe von Entscheidungen, denen zum Zeitpunkt der Erlassung ein bestimmtes öffentliches Interesse bzw eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zugekommen ist.

Diese Entscheidungen finden sich auch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Dort ist auch eine entsprechende Recherche unter Zuhilfenahme der im RIS vorgesehenen Suchkriterien möglich. 

Art und Umfang des Ansuchens sind nämlich entscheidend für den Umfang der behördlichen Entscheidungsbefugnis, zumal die „Sache“ über die eine Behörde im Bauverfahren zu entscheiden hat, durch das Ansuchen/die Anzeige bestimmt wird.

 

Auch im…

Vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken:

Zur Rechtsnatur eines Bescheides nach § 36 TBO 2011 ist auszuführen, dass es sich hierbei um einen Leistungsbescheid, namentlich einen Duldungsbescheid handelt. Die Behörde kann in einem derartigen…

Der Begriff „Nutzungsrecht“ ist ein Obergriff für die verschiedenen Arten von Anteilsrechten, einschließlich der Teilwaldrechte. Im Privatrecht begründete Dienstbarkeiten zugunsten einerr Agrargemeinschaft auf nicht in ihrem Eigentum stehenden…

Ein Vergleich der Begriffsbestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes, mit § 2 TRG zeigt sohin, dass beiden rechtlichen Grundlagen unterschiedliche Begriffsbestimmungen zu Grunde liegen, wann von einer Behinderung auszugehen ist.

Die Feststellung der Haftung des Obmannes kann nicht aus den in § 37 Abs 7 lit a TFLG 1996 gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsverfahren herausgegriffen und zum Gegenstand eines selbstständigen Feststellungsbescheides gemacht werden.

Unbestritten steht fest, dass die verfahrensgegenständlichen Grundstücke nicht an Grundstücke des Erwerbers angrenzen. Diesbezüglich geht das Landesverwaltungsgericht allerdings davon aus, dass dieser Umstand kein Ausschlusskriterium für die…

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass die Rechtswirkungen eines entschiedenen Widerstreits auch so weit gehen würden, dass ein neues Vorhaben, das zwar nicht im Widerspruch zum obsiegenden, sehr wohl aber zum unterlegenen Projekt steht, durch diese…

Nach § 17 Abs 1 lit b TROG 2011 muss in Ansehung eines nachträglich angemeldeten Freizeitwohnsitzes die Absicht bestehen, dass dieser auch "weiterhin als Freizeitwohnsitz verwendet werden soll".

Mit Blick auf die eindeutige Formulierung im…

Als Tatort der hier vorgeworfenen Verwaltungsübertretung ist der Firmensitz anzusehen, weshalb die Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Y zur Erlassung des nunmehr angefochtenen Straferkenntnisses örtlich nicht zuständig war.

Das strittige Kleinbauwerk stellt einen Bildstock im Sinn des § 1 Abs 3 lit o TBO 2011 dar und ist daher vom Anwendungsbereich der Tiroler Bauordnung ausgenommen.