Medieninformation vom 16.10.2017

Hotel-Restaurant am Obernbergersee – gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung

Mit Beschluss vom 26.9.2017, Ra 2015/04/0011-11 hat der Verwaltungsgerichtshof in Wien die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 15.12.2014 im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren bestätigt. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat in dieser Entscheidung den Beschwerden gegen die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck nach entsprechender Projektkonkretisierung und Vorschreibung weiterer Auflagen, v.a. aus geologischer Sicht, keine Folge gegeben. Das gewerbebehördliche Verfahren ist somit abgeschlossen.

<link file:319 ra>Beschluss Verwaltungsgerichtshof

<link file:138>Entscheidung Landesverwaltungsgericht