Das Landesverwaltungsgericht behob die Vorschreibung der Kommunalsteuer für Förderungen an einen Verein. Echte Subventionen sind dem nichtunternehmerischen Bereich eines Vereines zuzuordnen und lösen daher keine Kommunalsteuerpflicht aus.
Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen einen Bescheid ab, mit dem weitere Benützung eines „Ferienhauses“ als unzulässiger Freizeitwohnsitz untersagt wurde.
Das Landesverwaltungsgericht behob die Untersagung einer von Fridays for Future veranstalteten Fahrrad-Demonstration, bei der auch die Inntalautoautobahn A12 zwischen Innsbruck-Mitte und Innsbruck-West befahren werden sollte.