Wie aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Tirol hervorgeht, sind im Berichtsjahr 2025 bei Gericht 3.441 neue Akten eingelangt. Damit ist der Aktenanfall zum dritten Jahr in Folge neuerlich angestiegen, diesmal vergleichsweise um 7,9% gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der unerledigten Fälle erhöhte sich bis zum Ende des Berichtsjahres auf 1.715. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Berichtsjahr 2025 4,5 Monate und konnte somit im Vergleich zum Vorjahr geringfügig verringert werden.
Der zahlenmäßige Schwerpunkt im Bereich der Verwaltungsstrafverfahren lag nach wie vor im Rechtsbereich des Verkehrsrechts (StVO, KFG, FSG, BStMG). Ebenfalls weiter hoch sind die Zahlen der Beschwerdeverfahren wegen Übertretungen des Schulpflichtgesetzes sowie wegen Übertretungen der Tiroler Bauordnung und des Tiroler Raumordnungsgesetzes. Angestiegen sind überdies die Beschwerdeverfahren wegen Übertretungen des Landespolizeigesetzes.
Im Bereich der Administrativverfahren stach im Berichtsjahr 2025 die Anzahl an Verfahren nach dem Tiroler Kulturförderungsabgabegesetz 2006 heraus. Weitere zahlenmäßige Schwerpunkte lagen im Bereich der Tiroler Bauordnung 2022, dem Führerscheingesetz und dem Tiroler Tourismusgesetz. Auch die Anzahl der Verfahren nach dem Ärztegesetz erhöhte sich deutlich im Vergleich zu den Vorjahren.
Gegen die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Tirol wurden im Berichtsjahr 153 außerordentliche und 6 ordentliche Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof sowie 89 Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Zudem übermittelte das Landesverwaltungsgericht Tirol 18 Normprüfungsanträge an den Verfassungsgerichtshof, davon 8 Gesetzesprüfungsanträge und 10 Verordnungsprüfungsanträge. Über 4 der gestellten Anträge hat der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden.
