Die durch das geplante Vorhaben geförderten langfristigen öffentlichen Interessen überwiegen die durch dieses Vorhaben beeinträchtigten Naturschutzinteressen.
<link file:299>LVwG-2016/35/2728-13
Die durch das geplante Vorhaben geförderten langfristigen öffentlichen Interessen überwiegen die durch dieses Vorhaben beeinträchtigten Naturschutzinteressen.
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