Epidemiegesetz 1950

Vergütung von Sonderzahlungen nach dem Epidemiegesetz 1950

Im gegenständlichen Verfahren wurde der Beschwerde teilweise Folge gegeben, da dem Beschwerdeführer gemäß § 32 EpiG eine anteilsmäßige Vergütung von Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für den Absonderungszeitraum zusteht.

LVwG-2021/14/0430-3