Medieninformation vom 25.10.2023

Das Landesverwaltungsgericht behob die Untersagung einer von Fridays for Future veranstalteten Fahrrad-Demonstration, bei der auch die Inntalautoautobahn A12 zwischen Innsbruck-Mitte und Innsbruck-West befahren werden sollte.

Die belangte Behörde hob in ihrer Entscheidung hervor, dass es durch die mit der Fahrradkundgebung auf der A12 verbundenen Sperre des ohnehin schon stark belasteten Autobahnabschnitt zu umfassenden Staus kommen würde. Deshalb untersagte die belangte Behörde die Versammlung gemäß § 6 Abs 1 Versammlungsgesetz. Durch die Wahl eines Autobahnabschnitts im Großraum Innsbruck wollten die Veranstalter allerdings gerade auf die „Belastungen des Transitverkehrs in Tirol“ aufmerksam machen und für eine „klimafreundliche Mobilität“ eintreten. Eine Untersagung der Demonstration gegen eine hohe Verkehrsbelastung mit einer hohen Verkehrsbelastung zu begründen, widerspricht – so das Landesverwaltungsgericht Tirol – dem Wesen der Versammlungsfreiheit. So ist es gerade Aufgabe der – mit der Versammlungsfreiheit verbundenen – Meinungsfreiheit, aufzurütteln und zu provozieren, was auch für die Allgemeinheit unangenehm sein kann. Dabei muss es legale Möglichkeiten für Klimaschützer geben, auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. In diesem Zusammenhang wies das Landesverwaltungsgericht auch darauf hin, dass durch die frühe Anzeige der geplanten Veranstaltung eine Vorbereitungszeit von elf Wochen bestanden hätte und es der belangten Behörde damit möglich gewesen wäre, durch Information der betroffenen Verkehrsteilnehmer und Vornahme geeigneter Begleitmaßnahmen entstehende Verkehrsbehinderungen auf ein noch erträgliches Maß zu beschränken.

Zum Volltext der Entscheidung LVwG-2023/14/1657-6​​​​​​​