Medieninformation vom 23.05.2018

Tätigkeitsbericht 2017

Gleichbleibender Aktenanfall mit rund 3.000 neuen Fällen. Durchschnittliche Verfahrensdauer von 4,8 Monaten. Steigerung der Erledigungsrate um 17% auf 3.241 Fälle.   

Im Berichtsjahr sind 2.937 Fälle neu angefallen, das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 2%.

Die zahlenmäßigen Schwerpunkte bei den Verwaltungsstrafverfahren sind bei den Rechssachen aus dem Verkehrsbereich (Kraftfahrgesetz, Straßenverkehrs-ordnung und Bundesstraßen-Mautgesetz) gelegen; insgesamt 964 Verfahren.

Die Zahlenmäßigen Schwerpunkte bei den Administrativverfahren sind im Bereich der Bauverfahren zu finden; insgesamt 307 Verfahren. Ein deutlicher Anstieg war im Bereich der Mindestsicherungsverfahren zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Mindestsicherungsverfahren von 76 auf 142 gestiegen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer hat 4,8 Monate betragen; im Bereich der Administrativverfahren lag die durchschnittliche Verfahrensdauer unter diesem Wert.

3.241 Fälle wurden durch Erkenntnis oder Beschluss erledigt, das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 17%.

Rund 7% der Erkenntnisses bzw Beschlüsse wurden in weiterer Folge mit Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bekämpft. Soweit der VwGH über erhobene Revisionen entschieden hat, waren lediglich 17% erfolgreich.

<link file:334>Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017