Medieninformation vom 21.12.2018

Widerstreitverfahren an der Trisanna

Vorhaben der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH obsiegt

Bereits seit Jahren haben mehrere Mitbewerber – zuletzt waren es fünf – um die Erteilung des Wasserrechts für Kraftwerksvorhaben an der Trisanna gekämpft. Da dabei alle Vorhaben auf gleiche Abschnitte der Trisanna zugreifen wollten, wurde dazu ein „Widerstreitverfahren“ eingeleitet. Bei diesem Verfahren soll die Behörde dem Vorhaben den Vorzug gegeben, durch welches dem öffentlichen Interesse besser entsprochen wird. Dieses Verfahren ist auf Grund eines Antrages zuerst an den Umweltminister und dann an das Landesverwaltungsgericht abgetreten worden. In weiterer Folge wurden dann auch Gespräche zwischen den einzelnen „Widerstreitwerbern“ im Hinblick auf die Einigung auf ein gemeinsames Projekt geführt. Diese sind allerdings gescheitert.

Nach zahlreichen Projektsänderungen und Neueinreichungen konnte das Landesverwaltungsgericht nunmehr mit seiner Entscheidung vom 13.12.2018 diesen Widerstreit dahingehend auflösen, als dass dem Vorhaben der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH der Vorzug eingeräumt wurde. Der ausschlaggebende Grund dafür war, dass durch dieses Projekt der höchste energiewirtschaftliche Nutzen gezogen werden kann, dies im Vergleich zur Ausgangslage. Damit wird auch dem Interesse am Klimaschutz am besten entsprochen. Die ordentliche Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat mit dieser Entscheidung noch keine Bewilligung für ein Kraftwerk erteilt, sondern nur festgestellt, welchem Vorhaben der Vorzug gebührt. Die Wasserrechtsbehörde ist jetzt wieder für das eigentliche Genehmigungsverfahren zuständig.

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