Medieninformation vom 09.11.2015

Beschwerde der Stadtgemeinde Wörgl gegen die Versagung der Bewilligung eines Hochwasserschutzdammes nicht erfolgreich.

Die Stadtgemeinde Wörgl hat - wie medial berichtet - bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein einen Antrag auf Grundsatzgenehmigung eines Hochwasserschutzdammes eingebracht. Beim Antrag auf Erteilung einer Grundsatzgenehmigung nach dem Wasserrechtsgesetz ist von der Behörde zu überprüfen, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, Detailfragen können dabei in gesonderten Verfahren geklärt werden.

Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hat den Antrag der Stadtgemeinde Wörgl abgewiesen, da es nach den eingeholten Gutachten mit der Errichtung des Dammes in Wörgl zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr in den Gemeinden Flussab- und Flussaufwärts kommen wird. Dies kann nur durch ausreichend dimensionierte Retentionsflächen verhindert werden. Da diese Flächen allerdings von der Stadtgemeinde nicht gleichzeitig mit dem Antrag auf Errichtung des Hochwasserschutzdammes bekannt gegeben wurden, widerspreche das Vorhaben den öffentlichen Interessen und wurde der Antrag daher von der Bezirkshauptmannschaft abgewiesen. Dagegen hat die Stadtgemeinde Wörgl eine Beschwerde erhoben, da nach ihrer Ansicht die Frage nach den erforderlichen Retentionsflächen auch in einem Detailgenehmigungsverfahren geklärt werden kann.

Die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft wurde vom Landesverwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung bestätigt. Das Landesverwaltungsgericht Tirol begründet diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass auch beim Antrag auf Erteilung einer Grundsatzgenehmigung eine solche Gefahr der Verschärfung der Folgen eines Hochwassers ausgeschlossen sein muss, im Antrag auf Erteilung der Grundsatzgenehmigung somit die Maßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Folgen des Dammes enthalten sein müssen. Eine Verlagerung dieser zentralen Frage in ein Detailgenehmigungsverfahren ist somit nicht vorgesehen.

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