Medieninformation vom 04.06.2020

Neubau MCI Campus

Vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag wurde zurückgewiesen

Das Land Tirol hat die Vergabe des MCI-Erweiterungs- bzw Neubaues im Wege eines europaweiten „Wettbewerblichen Dialoges“ im Dezember 2019 ausgeschrieben. Geplant ist die Vergabe der gesamten Planungs- und Bauleistungen an einen einzigen Totalunternehmer, der in der Folge ein schlüsselfertiges Projekt zu übergeben hat. Die Einladung zur Teilnahme an diesem „Wettbewerblichen Dialog“ wurde von einer Bewerbergemeinschaft, bestehend aus vier Wiener Zivilingenieuren, beim Landesverwaltungsgericht Tirol wegen behaupteter Mängel bekämpft.

Mittels „Einstweiliger Verfügung“ hat das Landesverwaltungsgericht Tirol im Februar 2020 dem Land Tirol die Fortführung des Vergabeverfahrens untersagt. In der abschließenden Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht am 4. Juni 2020 wurde der vergaberechtliche Nachprüfungsantrag der Bewerbergemeinschaft als unzulässig zurückgewiesen und gleichzeitig die „Einstweilige Verfügung“ vom Februar 2020 aufgehoben.

Das Land Tirol als Auftraggeber kann nunmehr das Verfahren zur Auswahl geeigneter Bieter für die Planung und Ausführung des MCI Neubaues im Rahmen eines „Wettbewerblichen Dialoges“ fortsetzen.