Tiroler Jadggesetz 2004 - TJG 2004

Abschussplan

Verfügt der Erleger trotz der von ihm absolvierten Jungjägerprüfung und der von ihm in den letzten Jahren erworbenen Erfahrung nicht über die Fähigkeit, ein Wildstück in der freien Natur einer Altersklasse zuzuordnen, hat er den Abschuss zu unterlassen.

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