Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996

Das LVwG ist an das Ergebnis des rechtskräftig abgeschlossenen Feststellungsverfahrens gebunden. Erträge aus der Jagdverpachtung sind keine land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte, sondern Teil der Substanznutzung.

<link file:38>LVwG-2014/35/0074-2