Tiroler Bauordung 2011 - TBO 2011

Der gesetzlich gewährleistete Immissionsschutz wurde von der belangten Behörde außer Betracht gelassen und wurden die erforderlichen Fachgutachten dazu nicht eingeholt, wodurch notwendige Ermittlungen des Sachverhaltes unterlassen wurden.

<link file:52>LVwG-2014/26/0172-7