Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat die Beschwerden gegen einen Bescheid der Baubehörde, mit welchem einer beantragten Verwendungszweckänderung für 39 Membersuiten die baurechtliche Bewilligung versagt wurde, mangels Glaubhaftmachung, dass keine Freizeitwohnsitze geschaffen werden, als unbegründet abgewiesen.
<link file:137>LVwG-2014/42/1180-15
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