Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011

Die TBO 2011 gewährt den Nachbarn kein allgemeines Recht auf Licht, Sonne und Ausblick, sondern nur einen sich darauf beziehenden Anspruch insoweit, als sich aus der Einhaltung der Abstandsvorschriften sowie der Vorschriften über die Gebäudehöhe bestimmte Licht-, Besonnungs- sowie Ausblicksverhältnisse ergeben.

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