Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011

Bei der Berechnung des Ausmaßes der Verbauung ist jedenfalls auf die Gesamtheit der baulichen Anlage abzustellen, weshalb auch das Vordach in die Berechnung miteinzubeziehen ist.

<link file:105>LVwG-2014/40/1173-7