Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz

Keine Parteistellung der Gemeinde

Im Tarifgenehmigungsverfahren nach § 17 Abs 2 Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz kommt den im Einzugsbereich der öffentlichen Behandlungsanlage liegenden Gemeinden keine Parteistellung zu.

<link file:288>LVwG-2017/44/0611-1