Kraftfahrgesetz 1967 - KFG 1967

Kein Zeugnisverweigerungsrecht bei Lenkerauskunft

Der EGMR betonte in seinen Entscheidungen, dass die bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbezichtigung darstellt. Er wies daraufhin, dass die Beurteilung der Frage, ob ein faires Verfahren im Sinne des Art 6 EMRK vorliegt oder nicht, von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

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