Kommunalsteuergesetz - KommunalsteuerG

Insbesondere die zeitraumbezogene Abrechnung sowie die zeitliche (an den Geschäftsöffnungszeiten orientierte) sowie örtliche (an der Nähe zum beworbenen Geschäftslokal bezogene) Gebundenheit sprechen für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses und wird mit der Verteilung von Flyern und Gutscheinen auch kein Werk hergestellt.

<link file:135>LVwG-2014/20/1089-1