Epidemiegesetz 1950

Absonderung nach dem Epidemiegesetz 1950 - Aufhebung des Vorstellungsbescheides und Zurückweisung einer Beschwerde wegen Unzuständigkeit

Betreffend die Überprüfung der Zulässigkeit der Absonderung an sich, aber auch über die Dauer der Absonderungsmaßnahme kommt dem Landesverwaltungsgericht keine Entscheidungskompetenz zu, da diese dem nach dem Anhalteort örtlich zuständigen Bezirksgericht obliegt.

LVwG-2020/37/1936-2