Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG 1991

Die bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr des Sachverständigen ist jedoch - wie auch vom Beschwerdeführer zutreffend vorgebracht - ebenfalls eine der unabdingbaren Voraussetzungen, für die Rechtmäßigkeit ihrer Vorschreibung gegenüber einer Partei.

<link file:121>LVwG-2014/36/1464-3