Wie aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Tirol hervorgeht, sind im Berichtsjahr 2024 bei Gericht 3.188 neue Akten eingelangt, damit vergleichsweise um 4,3% mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der unerledigten Fälle konnte bis zum Ende des Berichtsjahres auf 1.232 verringert werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Berichtsjahr 2024 4,7 Monate.
Der zahlenmäßige Schwerpunkt im Bereich der Verwaltungsstrafverfahren lag nach wie vor im Rechtsbereich des Verkehrsrechts (StVO, KFG, FSG, BStMG). Ebenfalls weiter hoch ist die Zahl der Beschwerdeverfahren wegen Übertretungen des Schulpflichtgesetzes. Angestiegen sind überdies die Beschwerdeverfahren wegen Übertretungen des Landespolizeigesetzes.
Im Bereich der Administrativverfahren lag der zahlenmäßige Schwerpunkt im Bereich der Tiroler Bauordnung 2022. Zwar nahm die Anzahl an Beschwerdeverfahren betreffend baurechtliche Bewilligungsverfahren ab, gleichzeitig stieg jedoch die Anzahl an Beschwerdeverfahren betreffend die Untersagung der Nutzung von Gebäuden als Freizeitwohnsitze an. Auch im Bereich des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes stieg der Aktenanfall im Vergleich zum Vorjahr erheblich. Erwartungsgemäß weiter rückläufig ist hingegen die Anzahl der Beschwerden im Zusammenhang mit COVID-19-Sonderbestimmungen.
Gegen die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Tirol wurden im Berichtsjahr 135 außerordentliche und 14 ordentliche Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof sowie 82 Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Zudem übermittelte das Landesverwaltungsgericht Tirol 11 Normprüfungsanträge an den Verfassungsgerichtshof, davon 2 Gesetzesprüfungsanträge und 9 Verordnungsprüfungsanträge. Über 3 der gestellten Anträge hat der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden.