Leicht Lesen
Herzlich willkommen auf der Internet-Seite vom Landes-Verwaltungsgericht
Hier finden Sie Texte in leichter verständlicher Sprache. Wir haben sie für Menschen gemacht, die sich schnell und einfach informieren möchten.
Was macht das Verwaltungsgericht?
Das Verwaltungsgericht prüft die Arbeit von Behörden.
Es gibt dort Richter*innen und andere Mitarbeiter*innen.
Wenn Sie einen Bescheid bekommen, können Sie Beschwerde erheben.
Mit der Beschwerde sagen Sie, dass Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
Sie müssen schreiben:
- Welchen Bescheid Sie meinen.
- Warum Sie nicht einverstanden sind.
- Was Sie wollen.
Sie brauchen keine*n Anwalt*Anwältin.
Sie haben 4 Wochen Zeit, um die Beschwerde zu schicken.
Die Zeit beginnt, wenn Sie den Bescheid bekommen.
Wenn Sie den Bescheid bei der Post abholen, ist das Datum auf dem gelben Zettel wichtig.
Die Beschwerde schicken Sie an die Behörde, die den Bescheid gemacht hat.
Die Behörde kann zuerst selbst über die Beschwerde entscheiden.
Das nennt man Beschwerde-Vorentscheidung.
Wenn Sie mit der Beschwerde-Vorentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie einen Vorlage-Antrag schreiben.
Dafür schreiben Sie: „Ich beantrage, dass die Beschwerde vorgelegt wird.“
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Wenn Sie einen Vorlage-Antrag stellen, schickt die Behörde die Beschwerde an das Verwaltungsgericht.
Sie können eine mündliche Verhandlung beantragen.
Wenn Sie eine mündliche Verhandlung wollen, müssen Sie das in die Beschwerde schreiben.
Dann bekommen Sie einen Termin.
Sie sollten zu diesem Termin hingehen.
Das gilt besonders, wenn das Gericht Sie als Zeug*in einlädt.
Es kann auch sein, dass keine Verhandlung stattfindet.
Für die Verhandlung brauchen Sie keine*n Anwalt*Anwältin.
Der*Die Richter*in erklärt, wann Sie sprechen können.
Sie können auch Fragen an Zeug*innen oder Fachleute stellen.
Fachleute nennt man Sachverständige.
Der*die Richter*in lädt Sachverständige zur Verhandlung ein.
Der*die Richter*in erklärt, wann Sie Fragen an Zeug*innen oder Sachverständige stellen können.
Am Ende des Verfahrens bekommen Sie eine Entscheidung.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie den*die Richter*in anrufen.
Die Telefonnummer ist 0043/512/9017 1700.
Sie können auch eine E-Mail schreiben an:
Die Adresse ist post@lvwg-tirol.gv.at.
Verfahrenshilfe
Wenn ein Verfahren schwierig ist, kann man Hilfe vom Gericht bekommen.
Verfahrenshilfe heißt, man bekommt eine*n Anwalt*Anwältin kostenlos.
Das geht, wenn man nicht genug Geld hat.
Es müssen noch andere Bedingungen passen.
Verfahrenshilfe bekommt man nicht automatisch.
Man muss einen Antrag stellen.
Ein Formular für einen Antrag findet man hier.
Revision und Beschwerde
Man kann oft gegen die Entscheidung vom Verwaltungsgericht Revision oder Beschwerde erheben.
Das macht man, wenn man mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht einverstanden ist.
Das geht bei den Höchst-Gerichten.
Dafür braucht man eine*n Anwalt*Anwältin.
Auch hier kann man Verfahrenshilfe bekommen.
Das Formular dafür findet man hier
