Keine Verjährung der Abgabenvorschreibungen für einen in den 60ern ausgeführten, aber erst 2019 bewilligten Dachbodenausbau.
Zum Volltext der Entscheidung zu LVwG-2024/16/2921-13, LVwG-2024/16/2922-12 und LVwG-2024/16/2923-12