Maßnahmenbeschwerde - Tierschutzgesetz (TSchG)

Abnahme von 36 Rindern

Zeigt der Tierhalter nicht die nötige Einsicht im Hinblick auf eine erforderliche tierärztliche Behandlung und resuliteren daraus Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere, so ist eine Tierabnahme erforderlich.

LVwG-2020/12/0836-6