Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesverwaltungsgericht Tirol ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen  barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lvwg-tirol.gv.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Einige Links werden nur durch Farbe gekennzeichnet. Dies entspricht nicht dem WCAG-Erfolgskriterium 1.4.1 (Verwendung von Farbe).

Manchen Links fehlt der Linkzweck, somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck) nicht erfüllt.

Auf manchen Seiten werden Überschriftenebenen übersprungen. Das führt dazu, dass Benutzer von Hilfstechnologien Schwierigkeiten haben, durch die Inhalte zu navigieren. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Infos und Beziehungen), 2.4.1 (Bypass-Blöcke) sowie 2.4.6 (Überschriften und Etiketten) nicht erfüllt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

PDF-Dokumente, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der hohen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten für die Behebung des Problems sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.

Betreffend die auf der Hompage befindlichen pdf Dokumente (Entscheidungen des LVwG), darf mitgeteilt werden, dass bereits alle Vorkehrungen getroffen wurden, um die Dokumente künftig barrierefrei zu erstellen. Ab Jänner 2023 werden barrierefreie Vorlagen verwendet, somit kommen künftig barrierefrei-gestaltete Dokumente auf die Homepage.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns, Ihnen dieses auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.12.2020 erstellt.

Die Inhalte einiger ausgewählter Webseiten (Startseite, eine Übersichtsseite, eine Artikel- und eine Nachrichtenseite mit unterschiedlichen Inhaltstypen wie Text, Bild, Video) wurden im Dezember 2020 einem Selbsttest nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA unterzogen.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an post@lvwg-tirol.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www-lvwg-tirol.gv.at". Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Landesverwaltungsgericht Tirol
Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 9017 0
Fax: +43 512 9017 741705
E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at
 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden.

Kontakt

Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
Telefon: +43 512 508 3292

Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website www.lvwg-tirol.gv.at wurde 2014 erstmalig veröffentlicht.
Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 fand 2022 statt.